AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spreefreunde GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Projektplanungsleistungen der Spreefreunde gegenüber ihren Kunden. Die Spreefreunde widersprechen etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.2. Der Kunde beauftragt Spreefreunde mit der Planung, Durchführung und Begleitung einer Veranstaltung (Events) oder Marketingleistung. Spreefreunde erbringt die Vertragsleistung wie zwischen ihr und dem Kunden vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich die vereinbarte Vergütung an Spreefreunde zu leisten. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
1.3 Der Kunde gestattet es Spreefreunde zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Spreefreunde treten als Generalunternehmer auf. Spreefreunde schließen die Verträge mit den Unterbeauftragten.
2. Durchführung der Vertragsleistungen
2.1 Die Vertragsleistungen erfolgen zu jeder Zeit in enger Abstimmung mit dem Kunden. Spreefreunde informiert den Kunden über den Stand der Projektplanung.
2.2 Der Kunde teilt etwaige angemessene Änderungswünsche unverzüglich mit. Die Mitteilung der Änderungswünsche erfolgt in Textform.
2.3 Der Kunde trägt die Kosten der gewünschten nachträglichen Änderungen. Spreefreunde weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Änderungen zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen können. Spreefreunde steht für diese Verzögerungen nicht ein.
2.4 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos erbracht werden.
2.5 Sofern es der Kunde unterlässt eine erforderliche Mitwirkungshandlung vorzunehmen und der Kunde hierdurch in Verzug der Annahme kommt, kann Spreefreunde vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung. Die ersparten Aufwendungen von Spreefreunde oder anderweitiger Erwerb der Spreefreunde sind bei Bemessung der Höhe der Entschädigung zu berücksichtigen. Die ersparten Aufwendungen von Spreefreunde oder anderweitiger Erwerb der Spreefreunde sind bei Bemessung der Höhe der Entschädigung zu berücksichtigen.
2.6 Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle der Inanspruchnahme von Reisevorleistungen auch im unternehmerischen Verkehr die Umsatzsteuer gemäß § 25 UStG in Rechnung stellen (Margenbesteuerung). Wir sind dazu aufgrund der geänderten Rechtslage gezwungen. Eine Reiseleistung liegt vor, wenn ein Bündel von Einzelleistungen durch uns erbracht wird, welches zumindest eine Beförderungs- oder Beherbergungsleistung enthält.
3. Vergütung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die festgesetzte Vergütung, sowie die sich aus den Anlagen ergebende Vergütung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer an Spreefreunde zu zahlen. Die Zahlung erfolgt auf das Geschäftskonto der Spreefreunde. Spreefreunde erstellt dem Kunden eine Rechnung.
3.2 Spreefreunde ist berechtigt dem Kunden variable Kosten nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere, Fahrtkosten, Reisekosten, Hotelübernachtungen, etc.
3.3 Die Reisekosten umfassen: Flugkosten der Kategorie Economy bei Flugreisen innerhalb Europas, Flugkosten der Kategorie Business bei Interkontinentalflügen bzw. Flügen mit einer Flugzeit von über sechs Stunden, Reisekosten der Deutschen Bahn bei Zugreisen zweiter Klasse, Fahrtkosten und Miete eines Fahrzeugs der Compact-Klasse, wobei Spreefreunde berechtigt ist, ab einer Entfernung von zwei Fahrtstunden einen Mietwagen der Intermediate-Klasse anzumieten.
3.4 Spreefreunde ist berechtigt bei Übernachtungen ein Hotelzimmer eines Viersternehotels zu mieten. Der Kunde trägt die Spesenkosten nach allgemeinen steuerlichen Höchstsätzen.
3.5 Der Kunde zahlt sämtliche Kosten der Produktion von Werbe- und Marketingmaterial, sofern Spreefreunde mit deren Erstellung beauftragt wurde.
3.6 Außerhalb des Angebots liegende Leistungen werden gegen eine gesonderte Vergütung erbracht.
3.7 Die Vergütung ist in Raten zu zahlen.
3.8 Die erste Rate in Höhe von 75% der Gesamtsumme wird 14 Tage nach Abschluss des Vertrages fällig. Sollten die Zahlungen nicht zum vereinbarten Termin eingegangen sein, behält sich Spreefreunde vor, bereits erteilte Aufträge nach schriftlicher Androhung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung zu stornieren.
3.9 Nach Durchführung der Veranstaltung erfolgt eine Endabrechnung. Diese enthält sämtliche ausstehenden Rechnungsposten. Die Endabrechnung wird zehn Tage nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4. Haftung
4.1 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der Spreefreunde verursacht worden sind, haften die Spreefreunde nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
4.2 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der eigenen und angemieteten Ausrüstung der Spreefreunde trägt der Kunde. Die Spreefreunde übernehmen keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Bühnen, Messeständen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt bei der Beschädigung von durch die Spreefreunde angemietetem Equipment. Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichend dimensionierte Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen und den Spreefreunden auf Verlangen nachzuweisen.
4.3. Soweit im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, Wettbewerben etc. (z.B. Canyoning, River Rafting, Bungeejumping, Kite-Surfing, Tauchen, Klettern, Bouldern, Kartfahren, Tontaubenschießen etc.) angeboten wird, wird auf die in der Natur der Sache liegenden üblichen Gefahren hingewiesen. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Spreefreunde und die involvierten Leistungsträger haften nur dafür, dass sie die der Aktivität innewohnende Gefahr nicht vorsätzlich oder grob erhöhen.
4.4 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haften die Spreefreunde nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber den Spreefreunden ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden sind die Spreefreunde nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.
4.5 Soweit die Spreefreunde in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließen, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Die Spreefreunde sind insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart vom Kunden beauftragte Dritte sind im Verhältnis der Spreefreunde zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen der Spreefreunde.
4.6 Die Spreefreunde haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden.
4.7 Die Spreefreunde haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der an den Kunden erteilten Instruktionen verursacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde Einsatzbedingungen nicht einhält. Sofern die Spreefreunde Mängel beheben, für die sie nicht einstandspflichtig sind, ist diese Fehlerbeseitigung zu den jeweils gültigen Sätzen vom Kunden zu vergüten.
4.8 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die auf Weisung des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern den Spreefreunden nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Spreefreunde gegenüber den Fremdbetrieben verlangen.
4.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haften die Spreefreunde nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die Spreefreunde nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
4.10 Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der Spreefreunde.
5. Gewährleistung / Rücktritt
5.1 Der Kunde zeigt Spreefreunde sämtliche Mängel unverzüglich an.
5.2 Der Kunde kann von Spreefreunde verlangen, dass sämtliche angezeigten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden. Die Dauer der Frist ist von der Art des Mangels abhängig. Spreefreunde hat das Recht die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn die Mängelbeseitigungskosten im Vergleich zum Mangel selbst wirtschaftlich unverhältnismäßig sind.
5.3 Der Kunde hat das Recht nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Projektplanungsvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Spreefreunde zu erklären. Der Kunde leistet im Falle des Rücktritts Wertersatz und den entgangenen Gewinn von Spreefreunde. Die Höhe des Wertersatzes bemisst sich nach der Höhe der vereinbarten Vergütung und den angefallenen Produktionskosten nach dem jeweiligen Projektfortschritt. Bei Rücktritt durch den Kunden können die Spreefreunde angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns und seiner Aufwendungen verlangen. Anstelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für den Rücktritt, können die Spreefreunde unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden pauschalisierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren geltend machen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
· bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Agenturhonorars
· bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Agenturhonorars
· bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Agenturhonorars
Berechnungsgrundlage ist das mit dem Kunden vereinbarte Honorar zzgl. USt. abzüglich der ersparten Aufwendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc.). Dem Kunden bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von den Spreefreunden in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Außerdem haben die Spreefreunde im Falle des Rücktritts durch den Kunden Anspruch auf alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts im Zusammenhang mit dem Vertrag angefallenen Fremdkosten, Stornogebühren, etc.
5.4 Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistung der Spreefreunde ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so werden die Spreefreunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und können Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.5 Der Kunde kann nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung Minderung der Vergütung verlangen. Der Kunde erklärt die Minderung gegenüber Spreefreunde.
6. Digitale / hybride Umsetzung der Veranstaltung
6.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Veranstaltung im Falle von Problemen, die dazu führen, dass der LIVE-Anteil der geplanten Veranstaltung nicht umgesetzt werden darf, z.B.
· gesetzliche Verbote
· eine behördliche Anordnung,
die Veranstaltungen und/oder Menschenansammlungen für den intendierten Veranstaltungszeitraum untersagt, die LIVE-Bestandteile der Veranstaltung durch die Spreefreunde bei gleichbleibender Honorierung in hybride und / oder digitale Elemente umgewandelt werden. Spreefreunde wird bei Eintritt einer derartigen Situation alle Maßnahmen dafür treffen, dass dem Kunden keine unnötigen weiteren Kosten entstehen und etwaig eingebundene Drittunternehmen unverzüglich informieren.
6.2 Führt die Umplanung auf eine hybride und / oder digitale Inszenierung der Veranstaltung zu Mehrkosten, wird Spreefreunde den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. Bei Freigabe durch den Kunden, sind die kommunizierten Mehrkosten vom Kunden zu übernehmen. Werden durch die Digitalisierung Agentur- und/oder Drittkosten eingespart, geben die Spreefreunde diese Einsparungen an den Kunden weiter.
6.3 Veranstaltungen, die nach Auffassung beider Vertragsparteien so konzipiert sind, dass sie ausschließlich in Form einer LIVE-Veranstaltung funktionieren oder Sinn machen (z.B. Promotion Aktionen, Live-Festivals, Incentive-Reisen, Fahrzeug-Events, etc.), können in den in Ziffer 6.1 genannten Fällen abgesagt werden. In diesem Fall muss der Kunde lediglich die Kosten tragen, die den Spreefreunden bis zum Zeitpunkt der Absage bereits angefallen sind (z.B. Planungs-, Stornokosten, u.ä.).
7. Aufrechnungs- / Abtretungsverbot
7.1 Die Aufrechnung des Kunden gegen eine Forderung von Spreefreunde ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
7.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Spreefreunde übertragbar.
8. Verschwiegenheitsverpflichtung / Datenschutz
8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über alle geschäftsinternen Angelegenheiten, die ihnen anvertraut oder die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Diese gelten als Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).
8.2 Die Dauer der Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich über die Dauer der Vertragsverhältnisse hinaus.
8.3 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, personenbezogene Daten, gleich ob sie von Spreefreunde selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der EU-DSGVO verarbeitet werden. Spreefreunde verweisen auf ihre Datenschutzrichtlinien. Diese finden Sie unter https://beta.spreefreunde.com/datenschutz.
9. Copyright / Urheberrecht / Eigenwerbung
9.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei Spreefreunde oder von ihr – auch im Namen des Kunden – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbs-rechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei Spreefreunde. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die Spreefreunde oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
9.2 Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Spreefreunde nur für die laut Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Spreefreunde zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von Spreefreunde oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Spreefreunde, auch wenn diese dem Kunden berechnet werden.
9.3 Die Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung der Spreefreunde oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen. Der Nutzungswunsch des Kunden ist im Vorfeld zu kommunizieren und von Spreefreunde freizugeben.
9.4 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach den vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewährung dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Spreefreunde sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die Spreefreunde von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
9.5 Spreefreunde sind berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnung nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden. Spreefreunde kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
10. Veranstalter des Events
10.1 Der Kunde ist Veranstalter des Events. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann. Spreefreunde ist nur dann Veranstalter, wenn die ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart wurde.
10.2 Der Kunde hat Spreefreunde alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Spreefreunde.
10.3 Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde den Spreefreunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10.4 Der Kunde ist – sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart – für ein ausreichendes Sicherheits- und Hygienekonzept verantwortlich.
10.5 Der Kunde ist – sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart – verpflichtet, alle, nach den geltenden Vorschriften für seine Veranstaltung eventuell erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Anmeldungen in eigener Regie und auf eigene Kosten rechtzeitig zu bewirken und die ihm auferlegten Pflichten auf seine Kosten zu erfüllen.
10.6 Der Kunde hat die Bestimmungen von Bundes- und Landesgesetzen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Auflagen des Bauaufsichtsamtes, der Feuerwehr, des Amtes für Öffentliche Ordnung und der örtlichen Ordnungsbehörden strikt eingehalten werden. Die Bestimmungen des Bauordnungsrechtes, der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) bzw. Sonderbauverordnung, des Jugendschutzgesetzes sowie alle weitergehenden rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind vom Kunden zu beachten und einzuhalten.
10.7 Der Kunde verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögensschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag abzuschließen und den Spreefreunden bei Nachfrage vorzulegen.
11. Exklusivität der Beauftragung
Der Kunde verpflichtet Spreefreunde zur Planung und Durchführung des Projekts exklusiv. Spreefreunde ist berechtigt im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflicht durch den Kunden das Projekt außerordentlich fristlos zu kündigen.
12. Sonstige Gebühren
Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung GEMA / KSK Gebühren fällig werden, so zahlt diese der Kunde. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.
13. Gerichtsstand
Spreefreunde und der Kunde bestimmen Berlin als Gerichtsstand.
14. Rechtswahl
Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gelten das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der EU (BGB, HGB, EU-DSGVO). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Änderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert Gültigkeit. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt.